Dauerregen, Unwetter, Überschwemmung, Rückstau: Was ist zu tun, wenn das Wasser in den Keller oder die Wohnung eingedrungen ist? Trocknen die Wände und Böden von alleine aus? Erneut wurde ein Artikel von uns im Wiesbadener Kurier abgedruckt. Den kompletten Text finden Sie hier:
Durch die extrem starken Regenfälle der vergangenen Wochen sind leider einige Wiesbadener von den Unmengen an Wassermassen betroffen gewesen. Das Regenwasser – und das über die Ufer getretene Wasser der Bachläufe – hat sich in Treppen- und Kellerabgängen gesammelt, ist in Keller und Souterrain-Wohnungen eingedrungen sowie über Balkon- und Terrassentüren in Wohnräume gelaufen.
Was kann ich als Betroffener eines Wasserschadens tun, nachdem der Keller und die Wohnung wieder leer gepumpt und aufgewischt ist?
Wenn Wasser in Mauerwerk und Böden eingedrungen ist, können diese von alleine nur sehr schlecht wieder abtrocknen und meist ist eine unterstützte Trocknung in Form einer technischen Bautrocknung (Bautrockner / Lüfter) notwendig.
Sofern Wohnräume überflutet wurden, ist zu prüfen ob das eingedrungene Wasser hier weitere Schäden verursacht hat. Zum Beispiel ob das Wasser über die Randfugen zwischen Boden und Wand unter den Estrich gelaufen ist und in wie weit die Wände die Feuchtigkeit aufgenommen haben. Durch feuchte Wände und Böden kann eine Schimmelpilzbildung entstehen. Um nach einem Wasserschaden einer anschließenden Schimmelpilzbildung vorzubeugen muss sichergestellt werden, dass keine erhöhte Feuchtigkeit in den Bauteilen vorhanden ist.
Erste Anzeichen für einen Feuchteschaden können sein: Schimmelpilzbildung, mineralische Ausblühungen, abgelöste Tapete oder abgeplatzter Putz sowie ein gewölbter Bodenbelag oder abgelöste Fliesen, als auch ein muffiger Geruch in den Räumen.
In Altbau-Kellern mit gestampftem Boden konnte das Wasser vermutlich versickern; hier sollte trotzdem die Durchfeuchtung der Wände und Böden überprüft und ggf. eine technische Bautrocknung eingeleitet werden um weitere Schäden zu verhindern.
Die Kosten für eine solche Bautrocknung belaufen sich je nach Gerät auf zirka 25-30 Euro pro Tag / pro Lufttrockner und auf zirka 15-18 Euro pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche für eine Estrichtrocknung, zuzüglich der Stromkosten für die Geräte.
Die Dauer der technischen Trocknung richtet sich nach dem Durchfeuchtungsgrad der Bauteile und kann mehrere Wochen dauern.
Tipp: Melden Sie den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte an Ihren Energieversorger und geben Sie an, dass es sich um die Trocknung eines Wasserschadens gehandelt hat, damit Sie im Folgejahr in Ihrer Vorauszahlung nicht hochstuft werden.
Sofern Sie den Schaden an Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung melden, überprüfen Sie bitte in Ihren Versicherungsbedingungen ob es sich bei dem Wasserschaden um einen versicherten Schaden handelt; dokumentieren Sie den Schaden (machen Sie ausreichend Bilder mit der Kamera), beschreiben Sie den Schadenshergang, beziffern Sie den Schadensumfang und heben Sie gegebenenfalls beschädigte Sachen auf, damit die Versicherung den Schaden überprüfen kann.
Sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt, werden auch die Strom-Kosten üblicherweise von der Versicherung übernommen.
Wenn Zweifel an dem Schadensbild oder dem Durchfeuchtungsgrad besteht, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Fachbetrieb für Bautrocknung und Wasserschaden-Sanierung hinzu. Ein Gutachter kann hier die entsprechenden Messungen durchführen um Klarheit zu schaffen.
Über den Autor: Carsten Nessler
Bei Fragen rund um die Immobilie sind Sie bei Carsten Nessler an der richtigen Stelle! Bei der Kaufbegleitung erhalten Sie bei einer gemeinsamen Begehung des Objektes Informationen über den aktuellen Zustand der Immobilie um Sicherheit bei der Kaufentscheidung zu erlangen. Während der Begleitung der Bauabnahme werden alle sichtbaren Baumängel angesprochen und Carsten Nessler wird Ihnen im Ortstermin eine Empfehlung über die Bauabnahme oder Ablehnung der Abnahme aussprechen. Im Zuge der Klärung von Schimmelpilzbefall wird unter anderem messtechnisch die Ursache ermittelt und werden die Maßnahmen zur Behebung aufgezeigt. In einem Kurzgutachten zeigt er Ihnen – wenn gewünscht – die aktuelle Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie auf; bis hin zu einem in strittigen Fällen vor Gericht benötigten Verkehrswertgutachten mit dem ausgewiesenen Verkehrswert (Marktwert). Ob Wohnflächenberechnung, Beweissicherungsgutachten, Schadensgutachten, oder ein Gutachten zur Immobilienbewertung: hier sind sie richtig!
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